Versicherung

Die Investition in eine Photovoltaik-Anlage kann schnell in einen mehrstelligen Bereich steigen. Aber auch wenn die Investitionskosten deutlich darunter bleiben bedeutet das für den Anlagenbetreiber einen herben wirtschaftlichen Verlust, wenn plötzlich ein Schaden an der Anlage entsteht. Grund genug für eine Photovoltaikversicherung.

Die Photovoltaikhaftpflicht-Versicherung

Entsteht im Rahmen des Anlagenbetriebs ein Schaden, ist dieser durch eine Photovoltaikhaftpflicht abgedeckt. Löst sich bspw. bei Sturm ein Modul aus der Befestigung und beschädigt Fahrzeuge oder Gebäude, dann kann der damit in Verbindung stehende Schaden immens sein. Und niemand möchte sich ausmalen, welche Schäden ein Modul anrichten kann, wenn es Passanten verletzt. Wird die Anlage auf einem fremden Dach betrieben, ist eine Haftpflichtversicherung ebenfalls zwingend zu empfehlen.

In vielen Fällen ermöglichen existierende private Haftpflichtversicherungen die unkomplizierte Aufnahme einer Photovoltaik-Anlage. Dazu genügt ein Anruf beim Versicherungsunternehmen. Manche Unternehmen verlangen einen geringen Aufschlag, andere decken das Risiko ohne Risikoaufschlag ab. Die Versicherung sollte bereits vor Anlagenbau bestehen um eventuelle Schäden im Rahmen der Anlagenerrichtung abzusichern. 

Abdeckung von Schäden an der Anlage – die Photovoltaikallgefahren-Versicherung

Nicht nur die Anlage kann Schäden verursachen – viel wahrscheinlicher ist es, dass die Anlage durch externe Einflüsse beschädigt wird. Dies können Schäden durch Witterungseinflüsse sein, aber auch Bedienfehler. Ein weiterer klassischer Versicherungsfall ist die Abdeckung von Überspannungsschäden in Folge eines Blitzeinschlags oder Verlust durch Diebstahl und Vandalismus.

Eine gute Versicherung muss in diesem Zusammenhang nicht nur den Schaden und die Reparaturkosten begleichen, vielmehr muss auch der in der Zwischenzeit entstandene Ertragsausfall ausgeglichen werden. Die Mehrheit der Versicherungspolicen bieten auch eine Abdeckung der Kosten im Rahmen der Entsorgung und eventueller Aufräumarbeiten an.

Bei Schäden ohne Versicherungsschutz können erhebliche Kosten auf den Betreiber zukommen. Gerade bei Sachbeschädigungen oder Körperverletzung entstehen schnell extrem hohe Zahlungen. Eine gute Versicherung sollte daher eine Deckungssumme zwischen zwei und zehn Mio. Euro gewährleisten. Ist die Anlage zerstört oder muss repariert werden, fehlen dem Betreiber die regelmäßigen Einnahmen, die die Investition tragen müssen. Mit einer Allgefahrenversicherung ist sichergestellt, dass auch Einnahmeverluste keinen langfristigen Einfluss auf die Amortisationszeit der Anlage haben.

Entfällt die Einspeisevergütung in Folge einer Beschädigung, laufen einige Kostenblöcke trotzdem weiter. Dazu gehören bspw. die Zählermieten für den Stromzähler, Versicherungen oder auch Wartungskosten. Diese werden in der Regel mit 2 % der Investitionskosten kalkuliert. Mit der Allgefahrenversicherung und der damit verbundenen Ertragsausfallversicherung hat der Betreiber auch die Sicherheit, dass bei längeren Störungen die laufenden Kosten gedeckt sind. 

Photovoltaik Allgefahrenversicherung

Wie der Name schon vermuten lässt, bietet eine Allgefahrenversicherung einen weitreichenden Versicherungsschutz für den Betreiber einer Photovoltaik-Anlage. Bezogen auf eine KFZ-Versicherung würde der Vergleich zur Vollkasko-Versicherung am besten passen. Für eine Photovoltaik-Anlage bedeutet der Versicherungsschutz die Abdeckung von Schäden durch Witterungs- oder Umwelteinflüsse, wie bspw. Schäden durch Sturm oder Hagel. Aber auch Schäden, die durch falsche Bedienung der Anlage entstehen können und damit unter Umständen weitere Systeme, wie Zähler oder öffentliche Stromleitungen in Mitleidenschaft ziehen, sind abgedeckt.

Welche Risiken können überhaupt versichert werden?

Die Allgefahrenversicherung deckt Schäden die in Folge von Umwelteinflüssen, Diebstahl oder einfaches abhandenkommen entstehen. Darüber hinaus werden Schäden, die durch äußere Einwirkungen bzw. durch Anlagenfehler auftreten, ersetzt. Ist ein Schaden entstanden, wird dieser entweder in Form eines Naturalersatzes oder durch Geldleistung ersetzt. Das bedeutet im ersten Fall, dass die beschädigten oder abhandengekommene Teile ersetzt oder repariert werden. Vielfach ist der Ersatz allerdings nicht möglich, sodass in diesem Fall der Schaden per Geldzahlung ausgeglichen wird. Die Allgefahrenversicherung ist ein absolutes Muss für den Betreiber einer Anlage. Bei der Entscheidung für eine entsprechende Versicherung ist im Vorfeld zu prüfen, welche Teile des Systems durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind. Im Folgenden ist eine entsprechende Aufstellung zu finden:

  • Photovoltaikmodule
  • Einspeisezähler und oder Verteilerkästen
  • Wechselrichter
  • Befestigungselemente und oder Verkabelung

Neben den versicherten Systemkomponenten sollte geprüft werden, welche Arten von Schadensursachen versichert sind. Im Einzelnen sind das Schäden durch

  • Brand, Blitzschlag, Explosionen
  • Sturm, Hochwasser oder Hagel
  • Kurzschlüsse und Überspannung
  • Schnee, Frost, Überschwemmung oder Erdrutsch
  • Diebstahl und oder Vandalismus• Montage- oder Bedienungsfehler
  • Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit
  • Folgeschäden durch Material- oder Konstruktionsfehler

Den Ausschlusskatalog beachten

Viele Versicherer weisen in ihren Versicherungsbedingungen nicht ausführlich auf die versicherten Risiken und Schäden. Ausführlicher beschrieben ist aber im Umkehrschluss der sogenannte Leistungsausschluss. In diesem wird definiert, welche Risiken konkret bei Schadenseintritt nicht versichert werden. Klassische Ausschlusskriterien sind solche, die durch eine übliche Nutzung eintreten, wie bspw. Abnutzung oder auch Korrosion. Auch Schäden in Folge von Kriegen oder vergleichbaren Ereignissen, sowie Erdbeben oder Atomunfälle sind in der Regel ausgeschlossen. Selbstverständlich tragen die Versicherer auch nicht solche Schäden, die durch Vorsatz verursacht wurden oder die noch unter die Garantie- oder Gewährleistungsregeln fallen.

Die Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung

Die Grundlage für die Allgefahrenversicherung bilden die „Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung“ kurz ABE genannt. Diese wurden im Jahr 2011 noch einmal überarbeitet. Allerdings besteht kein Zwang für die Versicherer die neuen Bedingungen automatisch für Altverträge zu übernehmen. Vor diesem Hintergrund ist es für Anlagenbetreiber sinnvoll, die Bedingungen jedes einzelnen Angebots genauestens zu prüfen. Dies gilt insbesondere für den Ausschlusskatalog. Und bei allzu günstigen Beiträgen ist genau zu studieren, wie hoch der Selbstbehalt im Schadenfall ist.

Photovoltaik Haftpflichtversicherung

Durch den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage können auch Außenstehende geschädigt werden. Zwar denkt jeder zunächst an den Schutz der Anlage vor Risiken, aber die Gefahren, die bspw. infolge eines gelösten Moduls entstehen können, sind in der Eintrittswahrscheinlichkeit vielleicht geringer, in Bezug auf ihre Folgen allerdings deutlich größer.

Grundsätzlich sollte jeder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage eine Photovoltaik-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlage auf einer Freifläche, einem Mietdach oder dem eigenen Dach betrieben wird. Jeder Betreiber muss sich vielmehr darüber im Klaren sein, dass Haftpflichtschäden in exorbitante Größenordnungen entstehen können, die ohne Versicherung die Privatinsolvenz bedeuten. Und eine Betreiberhaftpflicht fällt kostenmäßig nicht so sehr ins Gewicht.

Die Versicherung deckt alle Schäden ab, bei denen der Betreiber Dritten gegenüber in der Haftung ist. 

In erster Linie denkt man hier zunächst an Verletzungen, die in Folge eines aus der Verankerung gelösten Moduls entstehen können. Abgedeckt sind aber auch Schäden, die durch einen elektrischen Schlag entstehen können.Sachschäden inklusive AllmählichkeitsschädenLösen sich Modulteile und beschädigen im Umfeld geparkte Fahrzeuge, Fenster oder Rollläden, dann handelt es sich um Sachschäden. Allmählichkeitsschäden sind Schäden, deren Ursache durch den Betrieb der Anlage zu finden ist, die aber erst mit zeitlicher Verzögerung eintreten. Plakativ gesprochen sind das Schäden durch langsam eintretende Feuchtigkeit. Beim Betrieb der Anlage auf einem Mietdach ist zwingend darauf zu achten, dass die Versicherung Mietsachschäden abdeckt. Als Beispiel für einen Mietsachschaden kann ein durch die Anlage entstandener Brandschaden sein.

Hier handelt es sich um Schäden, die im Zusammenhang mit der Netzeinspeisung stehen und die primär dem Netzbetreiber entstehen. Solche Schäden entstehen häufig durch fehlerhafte Wechselrichter.

Eine Photovoltaik-Haftpflichtversicherung ist relativ günstig. Die Mehrheit der Anbieter arbeitet hier mit Deckungssummen zwischen drei und fünf Millionen. Da es relativ wenig Unterschied zwischen der niedrigen und hohen Deckungssumme gibt, sollte vom Betreiber immer eine möglichst hohe Deckung ins Auge gefasst werden. Und es bringt nichts ein paar Euro im Jahr zu sparen und mit dem Risiko zu leben, dass beim Schadensfall bei geringer Deckung der darüber hinaus gehende Anteil aus dem eigenen Privatvermögen gezahlt werden soll.

Da Photovoltaik-Anlagen zum täglichen Straßenbild gehören bieten viele Versicherer bereits heute die Anlagenversicherung kostenlos in ihren Verträgen an. Beachtet werden sollte allerdings, dass der Betreiber als Unternehmer gilt und somit auch Schäden aus gewerblichen Tätigkeiten inkludiert sind. Wer bereits eine Betriebshaftpflicht-Versicherung besitzt, wird die Anlage problemlos mitversichern können.

Photovoltaik Ertragsausfall­versicherung

Ein möglicher Schutz vor Ertragsausfall in Folge einer Störung der Photovoltaik-Anlage ist in vielen Fällen bereits integrierter Bestandteil einer Allgefahrenversicherung. Aber immer wieder gibt es Versicherungsverträgen, bei denen dies nicht der Fall ist. Für diese Fälle ist der Abschluss einer separaten Versicherung empfehlenswert.

Welche Gründe für eine Ertragsausfallversicherung bestehen?

Eine Photovoltaik-Anlage verdient nur dann Geld, wenn sie das Sonnenlicht in Strom umwandeln kann und dieser dann entweder eingespeist wird oder zum direkten Eigenverbrauch zur Verfügung steht. Kann die Anlage, aus welchen Gründen auch immer, keinen Strom produzieren, wird auch kein Beitrag zur Finanzierung der Investition geleistet. Und je länger dieser Zustand dauert, desto schlechter fällt die einmal erhoffte Rendite aus. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass eine Ertragsausfallversicherung unbedingt abgeschlossen werden sollte, um langfristig die Rentabilität der Anlage zu gewähren.

Was kann versichert werden?

In der Regel bestehen keine Unterschiede zwischen den in einer Allgefahrenversicherung abgesicherten Ertragsausfallrisiken und denen innerhalb einer separaten Ausfallversicherung. Damit sind bspw. Schäden gemeint, die durch eine Zerstörung oder Abhandenkommen der Anlage entstanden sind. Hinzu kommen sogenannten Bedienfehler. Es gibt allerdings auch Ertragsausfallversicherungen, bei denen der Versicherungsschutz deutlich erweitert ist. In diesen Versicherungsverträgen wird bspw. ein witterungsbedingter Ausfall oder Einbußen in Folge von Verschmutzungen oder Anlagefehlern abgedeckt. Einige Anlagen können bspw. auch durch den Netzbetreiber aktiv vom Netz genommen werden. Entsteht dabei ein Verlust für den Betreiber, wird dieser ebenfalls durch die Versicherung getragen.

Wie wird die Schadenshöhe berechnet?

Die Berechnung der Ertragsausfälle kann nach unterschiedlichen Methoden erfolgen. Für kleinere Anlagen wird in der Regel eine pauschale Vergütung je Kilowattpeak angesetzt. Dabei gibt es Versicherungsverträge, die zwischen den Winter- und Sommermonaten unterschiedliche Höhen garantieren. Aber der Versicherungsmarkt bietet auch Verträge an, die unabhängig von der Jahreszeit immer die gleiche Ausfallvergütung leisten. Beachtet werden sollte dabei allerdings, dass dabei nicht mehr ersetzt werden darf, als sonst üblicherweise an Ertrag zu erwarten war. Diese Konstellationen können insbesondere im Winter schnell Realität werden. Eine andere Berechnungsmöglichkeit ist die Ermittlung des wirklichen Ertragsausfalls. In einem solchen Fall wird der in der Regel zu erwartende Ertrag eines Jahres ermittelt. Die dabei entstandene Differenz zum tatsächlichen Ertrag wird dann durch die Ertragsausfallversicherung getragen. Diese Variante wird häufig bei größeren Anlagen genutzt, weil es sowohl aus Sicht des Versicherten und des Versicherers Sinn ergibt, genaue Werte zu ermitteln.

Ihr möglicher Ertrag 424.000 €

Gemäß unserer Beispielrechnung. Weitere Details finden Sie unten!

Reinigung der Module

Eine Photovoltaik-Anlage kann nur dann ihren vollen Ertrag erwirtschaften, wenn alle störenden Einflüsse beseitigt sind. Eine wichtige Größe ist dabei die Vermeidung von anhaltender Verschmutzung der Module. Vor diesem Hintergrund ergibt die regelmäßige Reinigung einer Photovoltaik-Anlage Sinn.