Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen der BS Verwaltungs- und Vermittlungs-GmbH (nachfolgend BSVV genannt) beziehen sich AUSCHLIEßLICH auf die Vermittlung von Photovoltaikanlagen (Deutsche-Solar-Gruppe) und werden Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen:
- Mit der Entgegennahme von Angeboten oder der Aufnahme von Verhandlungen kommt ein Maklervertrag zustande. Gleichzeitig wird der Empfänger Auftraggeber und erkennt die Bedingungen an.
- Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses beträgt 5,95% des Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis minus eine evtl. anfallende Pachtgebühr. Die Provision ist auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller und rechtlicher Art schaden nicht. Der Provisionsanspruch ist mit Abschluss des Vertrages fällig.
- Die BSVV GmbH versichert, dass der Projektentwickler vom Eigentümer oder einem nachweislich berechtigten Bevollmächtigten beauftragt und befugt ist, die Photovoltaikanlage zu den genannten Bedingungen anzubieten. Die BSVV GmbH erklärt weiterhin, dass die im Angebot gemachten Angaben ausschließlich auf Informationen des Projektentwicklers beruhen. Sie ist selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, kann jedoch für diese Angaben des Entwicklers keine Haftung übernehmen.
- Das vorliegende Angebot ist nur für den von der BSVV GmbH ausdrücklich bestimmten Empfänger vorgesehen. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten, mit Ausnahme des Steuerberaters oder des Bankers nicht zugänglich gemacht werden.
- Die Angebote der BSVV GmbH sind freibleibend, Zwischenverkauf sind vorbehalten.
- Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt, vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt, gleiches gilt für sich ergebende ergänzungsbedürftige Lücken.
- Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die BSVV GmbH. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heilbronn. Diese Gerichtsstandvereinbarungsklausel bezieht sich ausschließlich auf den Geschäftsverkehr mit Kaufleuten.
Unser Serviceangebot - Ihre Wünsche
Die Leistungen in Übersicht
- Deutschlandweite Beratung vor Ort
- Maßgeschneiderte Lösungen von Mensch zu Mensch
- Feste Ansprechpartner für alle Belange
- Bankgeprüfte Photovoltaikanlagen
- Individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Unterstützung bei der Vertragsabwicklung
- Zusatzservice und Nachbetreuung inklusive
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Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat rund um die Investition in eine Photovoltaikanlage, gerne auch vor Ort zur Verfügung.