Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen der HFM GmbH & Co. KG werden Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen:

1. Mit der Entgegennahme von Angeboten oder der Aufnahme von Verhandlungen kommt ein Maklervertrag zustande. Gleichzeitig wird der Empfänger Auftraggeber und erkennt die Bedingungen an.

  1. Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses beträgt 5,95% des Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.Die Provision ist auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller und rechtlicher Art schaden nicht. Der Provisionsanspruch ist mit Abschluss des Vertrages fällig. Des Weiteren bedarf es zur Fälligkeit des Provisionsanspruchs für einen Erwerb einer Photovoltaikanlage keines zusätzlichen Vertrages. Der Empfänger dieses Exposés hat der HFM GmbH & Co. KG unverzüglich Anzeige zu machen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen ein Vertrag über das in diesem Exposé bezeichnete Objekt (Photovoltaikanlage –PV-Anlage) oder über einer anderen PV-Anlage des von der HFM GmbH & Co. KG nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Die HFM GmbH & Co. KG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu sein.
  2. Die HFM GmbH & Co. KG versichert, dass sie vom Verkäufer oder einem nachweislich berechtigten Bevollmächtigten beauftragt und befugtist, die PV-Anlage zu den genannten Bedingungen anzubieten. Die HFM GmbH & Co. KG erklärt weiterhin, dass die im Exposé gemachten Angabenausschließlich auf Informationen des Verkäufers beruhen. Sie ist selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, kann jedoch für diese Angaben des Verkäufers keine Haftung übernehmen. Der Interessent ist darüber informiert, dass er für den Fall der Kenntnis der PV- Anlage bzw. des Eigentümers des Objekts dies der HFM GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe dieser Informationen aus diesem Exposé an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mit ursächlich für den Erfolg geworden und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.
  3. Das vorliegende Exposé ist nur für den von der HFM GmbH & Co. KG ausdrücklich bestimmten Empfänger vorgesehen. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit dieses Exposés kann eine Schadenersatzverpflichtung nach sich ziehen.
  4. Die Angebote der HFM GmbH & Co. KG sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten.

    6. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt, vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt, gleiches gilt für sich ergebende ergänzungsbedürftige Lücken.

7. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die HFM GmbH & Co. KG. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Hamburg. Diese Gerichtsstandvereinbarungsklausel bezieht sich ausschließlich auf den Geschäftsverkehr mit Kaufleuten.

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