Photovoltaikanlage

Genau das Richtige.

In einer Zeit, in der es viele Unsicherheiten gibt, stellt sich immer wieder die Frage nach alternativen Investitionen. Wenn Sie dabei auf die Sicherheit einer nachhaltigen Einnahme von bis zu 40 Jahren und hohen steuerlichen Abschreibungen setzen, ist die Investition in eine Photovoltaikanlage genau das richtige. Sie investieren dabei in eine Photovoltaikanlage die nicht auf Ihrem eigenen Dach installiert wird, sondern auf einem gepachteten Grundstück oder einer gepachteten Dachfläche und können binnen zwei Jahren bis zu 62 % (2022/2023*) oder bei Investition 2024 (2023*/2024) als steuerlichen Verlust geltend machen. Darüber hinaus erhalten Sie für den Zeitraum von bis zu 40 Jahren eine prognostizierte Rendite bis zu 6,0 % p.a.!

Im Steuerrecht ist die Möglichkeit der Steuerreduzierung durch besondere Abschreibungsmöglichkeiten bei Investitionen z.B. in mobile Wirtschaftsgüter, hierzu zählt eine Photovoltaikanlage, geregelt. Voraussetzung für die Abschreibung ist, dass Sie als „Einzelunternehmer“ ohne Mithaftung an der Anlage beteiligt sind und der Strom ausschließlich verkauft wird. Unter diesen Voraussetzungen erlaubt der § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) 50 % der Investitionssumme als sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) im ersten Jahr abgesetzt werden kann. Im Folgejahr sind dann noch einmal 12 % (10% Sonderabschreibung plus Afa 5% auf Restwert- Stand 2023) Abschreibung möglich.

Je nach persönlichem Steuersatz kann sich ein Steuervorteil von bis zu 47 % ergeben. Wer diese Investition über eine Bank finanzieren will, kann mit dieser Gestaltungsmöglichkeit den in der Regel geforderten Eigenkapitaleinsatz (25-30%) durch die Steuererstattung kompensieren und die Anlage zu 70-75 % über die Bank finanzieren.

 
*Sofern die Steuererklärung 2022 oder 2023 noch nicht übersandt wurde

Photovoltaik ist gut für die Umwelt und hilft bei der Erreichung der Klimaziele

Ökonomie und Ökologie schließen sich bei Photovoltaikanlagen nicht aus.

Denn mit der Anlage können Sie nicht nur eine außerordentliche Rendite erwirtschaften, gleichzeitig werden je 1000 kWh produziertem Strom 700 KG CO2 eingespart.

Jede Kilowattstunde, die über eine Photovoltaikanlage produziert wird, muss nicht über eine fossile Energiequelle erzeugt werden. Und bezogen auf die Lebensdauer einer Anlage können je installierter Kilowatt Leistung (auch Kilowatt Peak genannt) ungefähr 7 Tonnen CO2 eingespart werden.

Damit spart die Anlage binnen weniger Jahre bereits die CO2-Emission ein, die bei ihrer Produktion angefallen ist.

Die Vorteile einer sauberen Stromproduktion in Kurzform

Sonne

Unsere Sonne liefert kostenlos und unerschöpflich Energie

Abnahmevergütung

Ein PPA Vertrag mit einem solventen Abnehmer oder die staatlich garantierte EEG Vergütung verschafft eine verlässliche Abnahmevergütung in einem Zeitraum von 10-30 Jahren.

Nachhaltigkeit

Sonnenstrom ist erneuerbar und entspricht den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung.

25 Jahre Garantie

Die Hersteller von Solarmodulen geben Leistungsgarantien für einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren.

Technologie(n)

Die Technologie ist bereits seit über 40 Jahren in Deutschland im Masseneinsatz.

Wirtschaftlichkeit

Moderne Wechselrichter garantieren auch bei schwacher Sonneneinstrahlung einen wirtschaftlichen Betrieb.

KfW Kredite

Kredite für die Finanzierung der Photovoltaikanlage werden durch die Hausbank, Geschäftsbanken und durch die KfW bereitgestellt.

Amortisierung

Abhängig vom eingebrachten Eigenkapital ist eine Photovoltaikanlage nach 14–20 Jahren amortisiert. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer kann aber bis zu 40 Jahren betragen. Vor diesem Hintergrund ist die Investition in eine solche Anlage hoch lukrativ.

Wartungskosten

Emissionen irgendeiner Art entfallen beim Betrieb der Anlage. Darüber hinaus ist eine Solaranlage einfach zu warten.

Ihr möglicher Ertrag 424.000 €

Gemäß unserer Beispielrechnung. Weitere Details finden Sie unten!

Das Investment im Überblick:

Die steuerliche Seite

Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage ist, wenn die Anlage den Strom auch in das öffentliche Netz abgibt, ein Gewerbebetrieb und unterliegt damit den gleichen Regeln wie jeder anderer Gewerbetreibende. Auf die Gewinne ist Einkommensteuer zu zahlen, die Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer und insbesondere bei sehr großen Anlagen können die Gewinne auch der Gewerbesteuer unterliegen.

Der Investitions­abzugs­betrag (IAB)

Wer Strom mittels Photovoltaik produziert, ist automatisch vorsteuerabzugsfähiger Unternehmer. Daher ist zur Ermittlung des maximalen IAB vom Nettopreis der Anlage auszugehen. Der dann in Abzug zu bringende IAB beträgt für die Jahre 2023 und/oder 2024 maximal 50 Prozent. Hierzu ergibt sich folgende beispielhafte Steuergestaltung: Ausgehend von einer Bestellung im Jahr 2023 und Kauf der Anlage in 2024 kann mithilfe des IAB im Jahr 2023 ein steuermindernder Abzug auf den Nettopreis in Höhe von maximal 50 % vorgenommen werden.

Kalkulation

Ihre mögliche Steuerersparnis: eine Beispielrechnung*

mögliche Finanzierung200.000 € Investition160.000 €
Darlehen
möglicher AfA-Wert – Investitionsphase 2023/2024 124.000 €
möglicher Steuerrückfluss durch AfA-Wertbei 42% Steuer-Satz52.080 € *
prognostizierte Einnahme p.a. (6%) während Pachtzeit (30 / 40 Jahre)ab 1.Jahr bis 30/40.Jahr12.000 € **
prognostizierte Einnahme p.a. (6%) nach Kosten vor Steuernab 1.Jahr bis 30/40.Jahr10.600 € ***
voraussichtlicher Ertrag in der Prachtzeit vor Steuer (kumuliert) 30 Jahre 318.000 € / 40 Jahre 424.000 €****30/40 Jahre318.000 € / 424.000 ****
   

* Beispiel, 20% Eigenkapital und 80% Finanzierung, nach Ausschöpfung der
steuerlichen Möglichkeiten, St.-Satz 42%
** vor pers. Steuersatz und Abschreibung
*** vor Einnahme, nach 0,7 % Kosten
**** vor pers. Steuersatz, Abschreibung und Tilgung des Darlehens