Erste Schritte

Photovoltaik: Beratung & Konzept

Der Kauf einer Photovoltaikanlage ist eine große Investition, die genau geplant werden sollte. Nur wer sich umfassend beraten lässt, kann sicher sein, dass sich diese Investition bis zu 40 Jahre rechnet. Die Deutsche-Solar-Gruppe hilft Ihnen gerne dabei, das richtige Produkt, kombiniert mit erheblichen Steuervorteilen zu finden. Wir vermitteln Ihnen hochrentable Photovoltaikanlagen mit erfahrenen Partnern im gesamten Bundesgebiet als „Einzelunternehmerisches Direktinvestment“, nicht auf Ihrem eigenen Dach, sondern auf gepachteten Flächen oder Dächern. Wenn die Investition in eine Photovoltaikanlage für Sie Neuland ist, erklären wir Ihnen gerne Ihre Möglichkeiten mit diesem Produkt signifikant Steuern zu sparen und langfristig Renditen bis zu 6,0 % p. a. zu erzielen. Weiterhin besprechen wir die Vorteile und eventuell auftretende Risiken samt Absicherungsmöglichkeiten und das praktische Handling einer Photovoltaikanlage, die sich NICHT auf Ihrem eigenen Dach befindet.

Wirtschaftlichkeits­berechnung

Anhand Ihrer Vorgaben erstellen wir eine auf Sie persönlich abgestimmte Wirtschaftlichkeitsberechnung. Hier erkennen Sie sehr schnell Ihre Vorteile bei der Investition in eine Photovoltaikanlage. Durch die Bildung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) erkennen Sie Ihre Steuervorteile für die ersten beiden Jahre inkl. der Sonderabschreibung im zweiten Jahr. Weiterhin die AfA bis zum 20 Jahr. Anschauend wird erklärt wie sich während der Betriebsphase die Anlage entschuldet und wie sich Ihr Investment in der Pachtzeit von bis zu 40 Jahren positiv entwickelt.

In der Berechnung werden alle Kosten, die Einnahmen und alle steuerlich wirksamen Zahlen berücksichtigt, so dass Sie nach abwägen aller Informationen eine Entscheidung treffen können. Wir empfehlen dringend das Einschalten eines Steuerberaters.

Eine Photovoltaik­anlage optimal finanzieren

Ökonomie und Ökologie schließen sich bei Photovoltaikanlagen nicht aus.

Selbstverständlich kann man eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auch über klassische Kredite finanzieren. Leider kennen sich die meisten Banken nicht mit dem Produkt aus, deshalb lehnen sie häufig eine Finanzierung ab, trotz sicheren Erträgen durch die 20-jährige garantierte Einspeisevergütung (EEG) oder sog. PPA (PowerPurchaseAgreement)Verträge mit Energieversorgern oder namhaften Unternehmen. Aufgrund des geringen Bankangebots und fehlendem Grundbucheintrag als Grundschuld (Zusatzsicherheit plus Verwertbarkeit), sind die Zinsen trotz Zusatzsicherheit durch eine Eintragung als Grunddienstbarkeit im Grundbuch des Eigentümers (Verpächter) für ein PV-Anlage-Darlehen, erfahrungsgemäß etwas höher als bei Immobilienfinanzierungen.

Die Deutsche-Solar-Gruppe arbeitet mit spezialisierten Bankinstituten zusammen, so dass durch uns angebotene PV-Anlagen durch die Banken überprüft und mit nachfolgender Empfehlung auch finanziert werden. Die Finanzierung beinhaltet 70/75% des Kaufpreises und 25/30% als Eigenkapital. Durch die Steuerrückerstattung von über 25% bezogen auf die Investitionssumme im 1. und 2. Jahr nach Bestellung/Kauf, erhalten Sie Ihr eingesetztes Eigenkapital in der Regel vollständig vom Finanzamt zurück. Selbstverständlich hängt die Höhe Ihres Steuerrückflusses von Ihrer persönlichen Einkommenssituation ab.

Ein Photovoltaikkredit kann natürlich auch als ein normales Darlehen bei Ihrer Hausbank realisiert werden. Bedingung: Ihre Bank kennt sich in dem Bereich aus und begleitet ein solches Investment. Ein weiterer Weg ist die Finanzierung über die KfW-Bank. Die Einnahmen müssen bei allen Banken bis zur Rückzahlung des Darlehens an die Bank abgetreten werden.

Die Bankpartner der Deutsche–Solar-Gruppe, verlangen keine weiteren Sicherheiten, lediglich die Abtretung der Einspeisevergütung und eine Eintragung einer sog. Grunddienstbarkeit (ein dauerhaftes Nutzungsrecht) als Zusatzsicherheit im Grundbuch der Immobilie/Gewerbeobjekt/ Grundstück des Verpächters Ihrer PV-Anlage. Damit ist garantiert, dass der Verpächter während der Dauer des Pachtvertrages dem Investor das Nutzungsrecht der PV-Anlage nicht entziehen kann, egal welche Eigentumsverhältnisse sich in der Zeit ergeben.

DIE VERTRÄGE:

Der Investor übersendet unserem Bankpartner seine Bonitätsunterlagen zur Überprüfung und erhält ein Zinsangebot. Nach Finanzierungszusage und Bestellung stellt der Verkäufer den Kaufvertrag, leider ein sehr umfangreiches Werk, zur Einsicht und Überprüfung aus. Des Weiteren ein Datenblatt mit den Kauffakten und einer Ertragsrechnung (PV SOL).

Bestellung

Kreditvertrag

Kaufvertrag

  1. Anlageplan des Grundstücks
  2. Lageplan der vom Käufer erworbenen PV-Anlage
  3. Beschreibung der vom Käufer erworbenen PV-Anlage
  4. Garantie bzw. Gewährleistungen
  5. Datenblatt der PV- Module und Datenblatt
  6. Abtretungsvertrag
  7. Wartungsvertrag
  8. Pachtvertrag
  9. Lieferungs- und Vermarktungsvertrag
  10. Widerrufsbelehrung

Nach Fertigstellung wird eine Ab­nahme und ein Inbetriebsnetz­protokoll erstellt und die Anlage bei der Bundes­netzagentur angemeldet.

Ihr möglicher Ertrag 424.000 €

Gemäß unserer Beispielrechnung. Weitere Details finden Sie unten

Die Bestellung

Die Bestellung ist die Grundlage zur Bildung des Investitionsabzugsbetrags (IAB).

Der Auftraggeber bestellt verbindlich und erteilt den Auftrag zur Erstellung und Installation einer Photovoltaikanlage im Bundesgebiet. Die Bestellung wird von der Leistung und der Größe der PV–Anlage genau definiert. Weiterhin wird die rechtlich einwandfreie Übertragung eines geschlossenen Nutzungsvertrages zwischen den Parteien vereinbart.

Des Weiteren beinhaltet die Bestellung einen empfindlichen Schadenersatz, sollte die Anlage vom Auftraggeber nicht abgenommen werden.

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht Ihnen als zukünftiger „Stromverkäufer“ die Vorverlagerung von Abschreibungen in ein Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung/Kauf oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes.

Wird die geplante Investition nicht vorgenommen, ist der Investitionsabzugsbetrag spätestens am Ende des dritten, auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend aufzulösen. In diesem Fall wird der Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Rücklage aufgelöst wird, für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestanden hat, um 6 Prozent des aufgelösten Rücklagenbetrages erhöht.

Die steuerliche Seite

Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage ist, wenn die Anlage den Strom auch in das öffentliche Netz abgibt, ein Gewerbebetrieb und unterliegt damit den gleichen Regeln wie jeder andere Gewerbetreibende. Auf die Gewinne ist Einkommensteuer zu zahlen, die Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer und insbesondere bei sehr großen Anlagen können die Gewinne auch der Gewerbesteuer unterliegen.

Der Investitions­abzugs­betrag (IAB)

Wer Strom mittels Photovoltaik produziert, ist automatisch vorsteuerabzugsfähiger Unternehmer. Daher ist zur Ermittlung des maximalen IAB vom Nettopreis der Anlage auszugehen. Der dann in Abzug zu bringende IAB beträgt für die Jahre 2023 und 2024 maximal 50 Prozent. Hierzu ergibt sich folgende beispielhafte Steuergestaltung: Ausgehend von einer Bestellung im Jahr 2023 und Kauf der Anlage in 2024 kann mithilfe des IAB im Jahr 2023 ein steuermindernder Abzug auf den Nettopreis in Höhe von maximal 50 % vorgenommen werden.

Kalkulation

Ihre mögliche Steuerersparnis: eine Beispielrechnung*

mögliche Finanzierung200.000 € Investition160.000 €
Darlehen
möglicher AfA-Wert – Investitionsphase 2023/2024 124.000 €
möglicher Steuerrückfluss durch AfA-Wertbei 42% Steuer-Satz52.080 € *
prognostizierte Einnahme p.a. (6%) während Pachtzeit (30 / 40 Jahre)ab 1.Jahr bis 30/40.Jahr12.000 € **
prognostizierte Einnahme p.a. (6%) nach Kosten vor Steuernab 1.Jahr bis 30/40.Jahr10.600 € ***
voraussichtlicher Ertrag in der Prachtzeit vor Steuer (kumuliert) 30 Jahre 318.000 € / 40 Jahre 424.000 €****30/40 Jahre318.000 € / 424.000 ****
   

* Beispiel, 20% Eigenkapital und 80% Finanzierung, nach Ausschöpfung der
steuerlichen Möglichkeiten, St.-Satz 42%,
** vor pers. Steuersatz und Abschreibung
*** prognostizierte Einnahme nach 0,7 % Kosten
**** vor pers. Steuersatz, Abschreibung und Tilgung des Darlehns, Kosten und Einnahmen berechnet ohne Inflationsausgleich