Photovoltaik: Beratung & Konzept

In einer Zeit, in der es viele Unsicherheiten gibt, stellt sich immer wieder die Frage nach alternativen Investitionen. Wenn Sie dabei auf die Sicherheit einer nachhaltigen Einnahme von bis zu 40 Jahren und hohen steuerlichen Abschreibungen setzen, ist die Investition in eine Photovoltaikanlage genau das richtige. Sie investieren dabei in eine Photovoltaikanlage die nicht auf Ihre eigenen Dach installiert wird, sondern auf einem gepachteten Grundstuck oder einer gepachteten Dachfläche und können binnen zwei Jahren bis zu 62 % (2022/2023*) oder bei Investition 2024 (2023*/2024) als steuerlichen Verlust geltend machen. Darüber hinaus erhalten Sie für den Zeitraum von bis zu 40 Jahren eine prognostizierte Rendite bis zu 6,0 % p.a.!

Im Steuerrecht ist die Möglichkeit der Steuerreduzierung durch besondere Abschreibungsmöglichkeiten bei Investitionen z.B. in mobile Wirtschaftsgüter, hierzu zählt eine Photovoltaikanlage, geregelt. Voraussetzung für die Abschreibung ist, dass Sie als „Einzelunternehmer“ ohne Mithaftung an der Anlage beteiligt sind und der Strom ausschließlich verkauft wird. Unter diesen Voraussetzungen erlaubt der § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) das 50 % der Investitionssumme als sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) im ersten Jahr abgesetzt werden kann (Unterseite IAB). Im Folgejahr sind dann noch einmal 12 % (10% Sonderabschreibung plus Afa 5% auf Restwert- Stand 2023) Abschreibung möglich.

Je nach persönlichem Steuersatz kann sich ein Steuervorteil von bis zu 47 % ergeben. Wer diese Investition über eine Bank finanzieren will, kann mit dieser Gestaltungsmöglichkeit den in der Regel geforderten Eigenkapitaleinsatz (25-30%) durch die Steuererstattung kompensieren und die Anlage zu 70-75 % über die Bank finanzieren.

Wirtschaftlichkeits­berechnung

Anhand Ihrer Vorgaben erstellen wir eine auf Sie persönlich abgestimmte Wirtschaftlichkeitsberechnung. Hier erkennen Sie sehr schnell Ihre Vorteile bei der Investition in eine Photovoltaikanlage. Durch die Bildung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) erkennen Sie Ihre Steuervorteile für die ersten beiden Jahre inkl. der Sonderabschreibung im zweiten Jahr. Weiterhin die AfA bis zum 20 Jahr. Anschauend wird erklärt wie sich während der Betriebsphase die Anlage entschuldet und wie sich Ihr Investment in der Pachtzeit von bis zu 30 Jahren positiv entwickelt.

In die Berechnung werden alle Kosten, die Einnahmen und alle steuerlich wirksamen Zahlen berücksichtigt, so dass Sie nach Abwegen aller Informationen eine Entscheidung treffen können. Wir empfehlen dringend das Einschalten eines Steuerberaters

Ihr möglicher Ertrag 424.000 €

Gemäß unserer Beispielrechnung. Weitere Details finden Sie unten!

Kalkulation

Ihre Mögliche Steuerersparnis: eine Beispielrechnung*

mögliche Finanzierung 200.000 € Investition
mögl. AfA-Wert – Investitionsphase (2023/2024)2022 oder 2023/2024 (71,5%)143.000 €
Steuerrückfluss durch AfA-Wert bei 42% Steuer-Satzbei 42% Steuer-Satz60.060 €
vor. Einnahmen p.a. während Pachtzeit (7%)ab 1. Jahr bis 30/40. Jahr14.000 €
vor. Einnahmen p.a. nach Kosten vor Steuern (6,3%)ab 1. Jahr bis 30/40. Jahr12.600 € *
vor. Ertrag in der Pachtzeit vor Steuern (kumuliert)**30/40 Jahre378.000 € / 504.000 **